ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ARTIKEL 1. Definitionen
Diese Begriffe bedeuten:
- Aktivität: eine einzelne aktive Aktivität, die vom Veranstalter angeboten wird. In diesen Bedingungen bedeutet der Begriff Tätigkeit auch: Dienstleistungen oder die Bereitstellung von Einrichtungen oder Ausrüstungen und andere Handlungen, die der Veranstalter zugunsten des Kunden ausführt. Das kann zum Beispiel die Vermietung von Material oder die Vermittlung von Verpflegung und Aufenthalt sein.
- Anordnung: eine Dienstleistung oder Aktivität oder eine Kombination von Dienstleistungen und/oder Aktivitäten, die von einem Veranstalter angeboten werden.
- Vertragssumme: die Summe des Preises für das Arrangement oder die vom Veranstalter angebotenen Aktivitäten.
- Teilnehmer: jede natürliche Person, die tatsächlich an einer Vereinbarung oder Aktivität teilnimmt oder diese nutzt.
- Veranstaltung: Eine organisierte oder angebotene Kombination von Aktivitäten, die Anweisungen geben und das Aktivitätenprogramm begleiten (lassen).
- Klient:jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Veranstalter für sich oder Dritte einen Vertrag abschließt oder Anordnungen, Aktivitäten, Dienstleistungen oder Materialien des Veranstalters nutzt.
- Veranstalter:die Person, die im Rahmen ihres Unternehmens Einzelpersonen oder einer Gruppe von Personen Veranstaltungen oder Aktivitäten anbietet.
- Zustimmung: die Vereinbarung, durch die sich ein Organisator gegenüber einem Kunden zu einer Aktivität verpflichtet.
- Geschäftspartner: Ein Unternehmen, das vom Organisator kontaktiert wird, um eine Aktivität durchzuführen und/oder eine Einrichtung zu führen und/oder bereitzustellen.
- Vertreter: Die natürliche Person, die im Namen von The Hague PartyPub Crawl bei einer Aktivität oder Veranstaltung auftritt, einschließlich Ausbilder, Trainer und/oder (begehrte) Führungskräfte.
ARTIKEL 2. Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Aktivitäten, Kostenvoranschläge, Angebote und Vereinbarungen, die von oder im Namen des Veranstalters durchgeführt werden.
- Der Kunde akzeptiert die Anwendbarkeit dieser Bedingungen, indem er einen Vertrag mit dem Veranstalter abschließt oder tatsächlich an einer Veranstaltung oder Aktivität des Veranstalters teilnimmt oder den vereinbarten Preis oder einen Teil davon bezahlt.
- Im Falle eines Widerspruchs dieser Bedingungen mit den AGB des Auftraggebers gehen die AGB des Veranstalters vor, sofern der Veranstalter und der Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren und dies vertraglich geregelt ist.
- Der Veranstalter ist nur dann an den Vertrag und/oder dessen Änderungen und/oder Ergänzungen gebunden, wenn der Kunde das Angebot mit Namen und Unterschrift über unsere Online-Freigabefunktion genehmigt oder direkt über die Website gebucht und somit bezahlt hat.
ARTIKEL 3 AUFFASSUNG UND INHALT DER VEREINBARUNG
- Jedes Angebot oder Angebot in welcher Form auch immer ist freibleibend und kann bei Vertragsschluss bzw. spätestens innerhalb von 2 Werktagen widerrufen werden. Angebote oder Offerten bleiben 14 Tage gültig.
- Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot oder Angebot über unsere Online-Vertragsfunktion annimmt oder direkt über unsere Website bezahlt. Der Kunde erhält per E-Mail eine schriftliche Vertragsbestätigung.
- Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich teilweise nach den Angaben in den für die Saison geltenden Veröffentlichungen des Veranstalters. Der Veranstalter legt fest, welche Aktivitäten enthalten sind, wie viele Teilnehmer es gibt und welcher Betrag zu zahlen ist. Offensichtliche Irrtümer und Irrtümer in einer Veröffentlichung des Veranstalters sind unverbindlich. Der Veranstalter kann nicht für Informationsmaterial haftbar gemacht werden, das unter der Verantwortung Dritter herausgegeben wird.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Veranstalter oder dem Beauftragten des Veranstalters alle persönlichen Umstände von sich und/oder denen, für die er den Vertrag abschließt, spätestens dann mitzuteilen, soweit sie den reibungslosen Ablauf beeinträchtigen können Durchführung der Vereinbarung oder Aktivität. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für alle einschlägigen medizinischen, bedingten oder besonderen psychischen Erkrankungen oder sonstigen meldepflichtigen Zustände.
- Der Kunde kann, falls gewünscht, Präferenzen und/oder Wünsche spezifizieren. Der Veranstalter wird versuchen, dies nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages können nur schriftlich vereinbart werden.
- Wer für eine andere Person einen Vertrag mit dem Veranstalter abschließt, haftet gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
- Auftraggeber und Teilnehmer sind verpflichtet, auf erste Aufforderung des Veranstalters einen gültigen Ausweis vorzulegen.
ARTIKEL 4. PREIS
- Auf Wunsch des Kunden legt The Hague Party pucrawl ein Angebot für eine vereinbarte Aktivität oder Veranstaltung vor. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Wird der Vertrag zugunsten einer Personengruppe abgeschlossen, muss der Auftraggeber die Anzahl der Personen spätestens 7 Tage vor Beginn der Aktivität oder Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail melden. Aus organisatorischen Gründen wird eine Abweichung von bis zu 10% von den in der Vereinbarung genannten Nummern akzeptiert, sofern diese Abweichung die pro Aktivität oder Vereinbarung festgelegte Mindestpersonenzahl nicht überschreitet. Stellt sich heraus, dass am Tag der Aktivität oder Veranstaltung die Personenzahl die im Vertrag angegebene Teilnehmerzahl übersteigt, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Unterschreitet die Teilnehmerzahl die maximale Abweichung von 10% im Vergleich zu den in der Vereinbarung genannten Zahlen, erfolgt keine Rückerstattung.
- Kosten für Transport und Parken, die dem Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
ARTIKEL 5. Zahlung
- Bei Buchung ohne zusätzliche Speisen- und Getränkereservierung mit Getränkerechnung per Rechnung ist die Rechnung spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen.
- Bei einer Buchung mit zusätzlicher Speisen- und Getränkereservierung mit Getränkerechnung per Rechnung erhält der Kunde die vollständige Rechnung nach Ende der Pauschale bzw. Aktivität schnellstmöglich. Sofern die Verpflegungsrechnung nicht bereits vor Ort bezahlt wurde. Sie ist dann spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
- Ein Kunde, der nicht rechtzeitig zahlt, verstößt gegen die Geschäftsbedingungen, ohne dass es einer weiteren förmlichen Benachrichtigung durch den Veranstalter bedarf. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die vollständige Einhaltung zu verlangen. Der Veranstalter ist berechtigt, darüber hinausgehenden Schadensersatz für alle bereits entstandenen Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrag zu verlangen.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle angemessenen Kosten der Eintreibung der Forderung, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu erstatten.
ARTIKEL 6. ÄNDERUNG DES VERTRAGS DURCH DEN KUNDEN
- Der Auftraggeber kann bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität oder Veranstaltung eine Änderung der Vereinbarung, einschließlich einer Änderung der Teilnehmerzahl, verlangen. Das Pubcrawl der Haager Partei wird, soweit vernünftigerweise möglich, kooperieren. Wenn The Hague Party pubcrawlt der Anfrage nicht nachkommen kann, wird der Kunde so schnell wie möglich mit Begründung darüber informiert, warum dies nicht möglich ist. Spätestens 7 Tage vor Beginn der Aktivität oder Veranstaltung gelten die Vereinbarung und die Personenzahl als endgültig. Übersteigt die Teilnehmerzahl am Tag der Durchführung die im Vertrag vereinbarte Anzahl, wird dies zum vereinbarten Preis pro Person nachberechnet.
- Ein Teilnehmer kann nach Zustimmung des Auftraggebers während der Aktivität oder Veranstaltung durch einen anderen ersetzt werden. Der Stellvertreter muss auf Risiko des Auftraggebers alle mit dem Vertrag verbundenen Bedingungen und Pflichten erfüllen. und alle relevanten medizinischen, bedingten oder besonderen psychischen Erkrankungen oder Einzelheiten sollten dem Veranstalter gemeldet werden.
ARTIKEL 7. ÄNDERUNG DER VEREINBARUNG DURCH DEN VERANSTALTER
- Auf der Grundlage schwerwiegender, den Kunden unverzüglich mitzuteilender Umstände ist The Hague Party pubcrawl berechtigt, die angebotene Aktivität oder Veranstaltung zu ergänzen, zu ändern oder abzusagen. The Hague Party pubcrawl ist verpflichtet, dem Kunden eine Alternative zu einem vergleichbaren Preis in einem Umkreis von bis zu 1 km um den Ort anzubieten, an dem die ursprüngliche Aktivität oder Veranstaltung stattfinden würde. Diese Alternative wird im Voraus bestimmt, indem eine Backup-Aktivität eingerichtet wird
- Der Kunde kann die Änderung nur ablehnen, wenn zuvor keine Backup-Aktivität festgestellt wurde. Wenn der Kunde die Änderung ablehnt, sollte dies so schnell wie möglich gemeldet werden, jedoch mindestens 7 Tage vor dem Datum der Aktivität oder Veranstaltung. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Teils des Betrags, der sich auf die stornierten Teile des Pakets bezieht.
- Grundsätzlich wird das Arrangement oder die Aktivität bei schlechtem Wetter fortgesetzt, es sei denn, es wurden im Voraus andere Vereinbarungen getroffen. Bei schlechtem Wetter wird sich The Hague Party pubcrawl bemühen, das Programm so anzupassen, dass die Unannehmlichkeiten für die Teilnehmer verringert werden. In jedem Fall werden Indoor-Aktivitäten nicht abgesagt. Outdoor-Aktivitäten können vom Veranstalter bis zu 24 Stunden vor Beginn des Arrangements oder der Aktivität abgesagt werden, wenn es laut The Hague Party pubcrawl für das Personal oder die Teilnehmer nicht sicher ist, wie geplant vorzugehen. Sofern keine Ersatzaktivität für die abgesagten Outdoor-Aktivitäten im Voraus vereinbart wurde, wird der Veranstalter dennoch einen Vorschlag unterbreiten.
- Die Durchführung des Vereinbarten hängt von den örtlichen (Wetter-)Bedingungen ab. Teilnehmer an Paketen oder Aktivitäten, die nicht vom Veranstalter begleitet werden, sind für eine Programmänderung verantwortlich, wenn die Situation dies erfordert. Bei Arrangements oder Aktivitäten, die von einem Geschäftspartner des Veranstalters geleitet werden, hat dieser das Recht, das Programm in Absprache mit den Teilnehmern zu ändern, wenn die Situation dies erfordert.
ARTIKEL 8. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN
- Dem Kunden wird empfohlen, eine Storno-, Unfall- und/oder Reiseversicherung abzuschließen.
- Der Kunde kann das Paket oder die Aktivität nur schriftlich oder per E-Mail stornieren.
- Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Arrangements/der Aktivität oder bei Nichterscheinen schuldet der Auftraggeber dem Veranstalter 100% den vereinbarten Preis.
- Da pro Veranstaltung Kosten für Verwaltung, Beschaffung, Personalplanung etc. anfallen, werden im Falle einer Absage Kosten in Rechnung gestellt. Wenn Sie als Vertragspartner das teilweise bezahlte oder das unterschriebene Angebot einer Veranstaltung stornieren müssen ODER wenn einer oder mehrere der Teilnehmer einer bereits bezahlten Veranstaltung stornieren müssen, gelten die folgenden Zahlungsregeln;
- – Bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 25% in Höhe des Gesamtbetrages erhoben.
- – Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 35% in Höhe des Gesamtbetrages erhoben.
- – Bei Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr 50% in Höhe des Gesamtbetrages erhoben.
- – Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Rückerstattung.
Wenn die Stornierung eines oder mehrerer Teilnehmer zu einer Verringerung der Teilnehmerzahl unter die Mindestteilnehmerzahl führt, die in unserem Buchungskalender auf unserer Website festgelegt ist, können wir diese Stornierung leider nicht erstatten. Der Gesamtbetrag der Reservierung entspricht dem Preis pro Person x der Mindestteilnehmerzahl.
- Die endgültige Teilnehmerzahl muss bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden. Sollte die Nummer am Veranstaltungstag selbst unerwartet niedriger sein, wird trotzdem die zuletzt genannte Nummer auf der Rechnung verwendet. Dies liegt an den mit der Anzahl verbundenen Personalplanungs- und Anschaffungskosten. Eine größere Teilnehmerzahl führt immer zu Mehrkosten und ist vor Ort oder nach Absprache mit dem Veranstalter per Rechnung zu bezahlen.
- The Hague Party Pubcrawl übernimmt bei Stornierungen keine Haftung für bereits entstandene Kosten des Kunden.
- Bei vorzeitiger Abreise des Teilnehmers haftet der Auftraggeber für den vollen Preis der vereinbarten Aktivität.
ARTIKEL 9. STORNIERUNG DURCH DEN VERANSTALTER
- Der Veranstalter hat jederzeit das Recht, den Vertrag im Falle wichtiger Umstände, die unvorhersehbar und unvermeidbar sind, wie (Bürger-)Krieg, Terror, Virusausbruch (negativer Reisehinweis, Hinweis zur Aussetzung von Veranstaltungen von RIVM), politische Unruhen, zu kündigen , Naturkatastrophen, Lebensmittelknappheit, Generalstreiks, Witterungseinflüsse etc. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich und unter Angabe von Gründen über die Beendigung zu informieren.
- Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter aufgrund der in 8.1 genannten Umstände vor Beginn des Arrangements oder der Aktivität hat der Kunde Anspruch auf vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Gelder, sofern nicht im Voraus eine Ersatzaktivität vereinbart wurde während dieser wichtigen und unvorhersehbaren Umstände möglich ist. Der Veranstalter wird sich bemühen, dem Kunden möglichst im gleichen Zeitraum ein Arrangement oder eine Aktivität ähnlicher Qualität anzubieten.
- Schwerwiegende Mängel in der Vertragsdurchführung durch den Auftraggeber und/oder Teilnehmer, wie z. B. unsachgemäße Verwendung ihm zur Verfügung gestellter Materialien, berechtigen den Veranstalter und/oder die Geschäftspartner zur sofortigen Aussetzung ihrer Verpflichtungen, insbesondere der Rücknahme der Materialien und/oder Einstellung von Aktivitäten, die von ihm zur Verfügung gestellt werden. Der Veranstalter kann in diesem Fall den Vertrag durch mündliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber und/oder Teilnehmer kündigen. Der Veranstalter hat Anspruch auf vollständigen Ersatz aller materiellen oder immateriellen Schäden, die durch den Kunden und/oder Teilnehmer verursacht wurden.
ARTIKEL 10 PFLICHTEN DES VERANSTALTERS
- Der Veranstalter ist verpflichtet, den Vertrag gemäß den Erwartungen umzusetzen, die der Kunde vernünftigerweise aufgrund des Vertrags oder der Veröffentlichungen des Veranstalters haben könnte. Der Veranstalter ist den Umständen entsprechend verpflichtet, dem Teilnehmer Hilfe zu leisten, wenn die Veranstaltung oder Aktivität nicht seinen Erwartungen entspricht. Ist die Ursache hierfür auf den Kunden zurückzuführen, ist der Veranstalter verpflichtet, Hilfe zu leisten, soweit dies von ihm vernünftigerweise verlangt werden kann. In diesem Fall gehen die Kosten der geleisteten Hilfeleistung zu Lasten des Auftraggebers.
- Die Korrektheit der Umsetzung der Vereinbarung sollte teilweise auf der Grundlage der Gepflogenheiten und Beschränkungen des Ortes, an dem die Aktivitäten stattfinden, auf der Grundlage des sportlichen oder abenteuerlichen Charakters der Aktivität und auf der Grundlage der Höhe der Zustimmung.
- The Hague Party Pubcrawl ist berechtigt (Teile davon), die Aktivität oder Veranstaltung von Dritten durchzuführen oder Geschäftspartner die Leitung bestimmter Aktivitäten oder Veranstaltungen durchführen zu lassen.
ARTIKEL 11. PFLICHTEN DES KUNDEN UND/ODER DER TEILNEHMER
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Veranstalter oder den ausführenden Unternehmen des Veranstalters alle persönlichen Umstände seinerseits und/oder derjenigen, für die er den Vertrag abschließt, anzuzeigen, soweit sie den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung oder Tätigkeit beeinträchtigen können. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für alle relevanten medizinischen und konditionellen Angaben. Jeder Teilnehmer an Aktivitäten im oder auf dem Wasser, ausgenommen Bootstouren, muss im Besitz eines anerkannten Schwimmdiploms sein oder das Fehlen eines solchen dem Veranstalter zuvor gemeldet haben.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, allen Hinweisen des Veranstalters oder Mitarbeitern der ausführenden Unternehmen Folge zu leisten, um die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zu fördern.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Material in der Art und Weise zu verwenden, für die es nach Art und Vereinbarung bestimmt ist. Etwaige Mängel sind vom Teilnehmer nach Erhalt des Materials zu melden und zu protokollieren. Ohne Zustimmung des Veranstalters darf der Teilnehmer das Material nicht verändern oder an Dritte weitergeben. Der Teilnehmer hat den Veranstalter so schnell wie möglich, spätestens jedoch bei Vertragsende, über Beschädigungen oder Materialverlust zu informieren. Ein Reparaturauftrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Der Teilnehmer übergibt das am Ende der Vereinbarung zur Verfügung gestellte Material am vorher vereinbarten Ort an einen Mitarbeiter von The Hague Party Pubcrawl in demselben Zustand, in dem der Teilnehmer es erhalten hat, und so sauber wie möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Kosten für Verlegen, Reinigen, Suchen, Transportieren und Lagern von Materialien ggf. dem Auftraggeber und/oder Teilnehmer in Rechnung zu stellen.
- Der Teilnehmer, der eine solche Belästigung oder Belastung verursacht, dass dies die Durchführung des Arrangements oder der Aktivität erheblich erschwert, die eigene oder andere Sicherheit gefährdet oder unverantwortlich mit Natur und Umwelt umgeht, kann vom Veranstalter bzw Hague Party Pubcrawl von der (weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung oder Aktivität. Alle daraus resultierenden Mehrkosten gehen zu Lasten des ausgeschlossenen Teilnehmers bzw. des Auftraggebers, in dessen Verantwortungsbereich dieser Teilnehmer fällt.
- Weicht der Teilnehmer von der empfohlenen Route oder der empfohlenen Zeit bzw. Reiseroute ab und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, gehen diese Kosten zu Lasten des Teilnehmers.
- Der Veranstalter hat das Recht, fotografische oder sonstige Aufnahmen, die während der Veranstaltung oder Aktivität gemacht werden, für Werbezwecke zu verwenden. Einwendungen hiergegen sind mündlich beim Veranstalter oder Mitarbeiter der ausführenden Gesellschaft vor Ort vorzubringen.
- Der Teilnehmer ist und bleibt dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob er in ausreichender Verfassung ist, um die betreffende Veranstaltung oder Aktivität auszuüben.
- Hat ein Auftraggeber oder Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und wird er nicht von einem Erwachsenen begleitet, muss der Auftraggeber oder Teilnehmer oder sein Vertreter eine von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Unbedenklichkeitserklärung mit sich führen oder der gesetzliche Vertreter mit die Vereinbarung unterzeichnen. Während der Aktivität oder Veranstaltung muss mindestens eine Person (Elternteil oder Erziehungsberechtigter) telefonisch erreichbar sein. Für unsere Kneipentouren ist ein Mindestalter von 18 Jahren und ein gültiger Ausweis erforderlich.
ARTIKEL 12. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
- Die Teilnahme an der Veranstaltung oder Aktivität erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und/oder Teilnehmers. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters selbst haftet der Veranstalter nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich Folgeschäden, die dem Auftraggeber und/oder Teilnehmer infolge von Unfällen entstehen, die sich während der Veranstaltung oder Aktivität ereignen , es sei denn und soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig sein sollte.
- Der Veranstalter hält den Geschäftspartner für Schäden, die aus einem Sachmangel der von ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Aktivitäten resultieren, haftbar, wenn dieser Sachmangel dem Geschäftspartner zuzurechnen ist, es sei denn, dieser Mangel ist nicht auf sein Verschulden zurückzuführen oder gesetzlich vorgeschrieben Rechtsakt oder die im Umlauf befindlichen Ansichten.
- In jedem Fall haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die sich ergeben aus:
- vom Teilnehmer zu vertretende Umstände, wie z. B. das Fehlen eines erforderlichen Reisedokuments, unzureichende Gesundheit oder Verfassung, unzureichende persönliche Ausrüstung, unsachgemäßes Handeln oder Nichthandeln, Überschätzung der eigenen Fähigkeiten oder Missachtung von Anweisungen;
- die bewusste oder unbewusste Identifizierung eines Teilnehmers in einer falschen Kategorie im Sinne von Artikel 3 und/oder wenn der Teilnehmer eine oder mehrere Sicherheitsvorschriften und/oder seinen Zustand im Sinne von Artikel 3 nicht einhält ausreichen, um die betreffende Anordnung oder Tätigkeit auszuüben.
- Handlungen und Einflussnahmen Dritter, die nicht unmittelbar an der Vertragsdurchführung beteiligt sind; Umstände, die nicht auf die Schuld des Veranstalters zurückzuführen sind und die dem Veranstalter nach niederländischem Recht oder den im Sozialverkehr geltenden Normen nicht zuzurechnen sind.
- Dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer wird empfohlen, für eine angemessene Unfall-, Reise- und/oder Rücktrittsversicherung zu sorgen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, für die eine Reise-, Unfall- und/oder Reiserücktrittsversicherung Schadensersatz verlangt.
- The Hague Party Pubcrawl erlaubt den Teilnehmern, alkoholische Getränke nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko zu konsumieren. Wir bitten die Teilnehmer, mit der Menge des vom Teilnehmer konsumierten Alkohols umzugehen und können keine Verantwortung übernehmen, wenn der Teilnehmer übermäßig trinkt, was zu Schäden, Krankheiten, Verletzungen oder zum Tod führt.
- Alle Teilnehmer sind während unserer Veranstaltungen und Kneipentouren für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit verantwortlich. Unsere Betreuer werden ihr Möglichstes tun, um die Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer an allen Orten zu gewährleisten, die wir während einer Aktivität oder Veranstaltung besuchen. Dennoch kann The Hague Party Pubcrawl nicht für gefährliche oder unvermeidbare Situationen während der Teilnahme an einer Veranstaltung oder Kneipentour verantwortlich gemacht werden. The Hague Party Pubcrawl schließt nicht aus, dass während einer Aktivität oder Veranstaltung ein gewisses Risiko besteht. Alle Teilnehmer stimmen diesem potenziellen Risiko zu und sollten nur freiwillig und auf eigenes Risiko an unseren Aktivitäten und Kneipentouren teilnehmen.
- Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsausschlüsse und/oder -beschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und sonstige Vertreter des Veranstalters und/oder der Geschäftspartner, sofern das Gesetz dem nicht entgegensteht.
ARTIKEL 13. HAFTUNG DES KUNDEN UND/ODER TEILNEHMERS
- Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für Schäden oder sonstige Nachteile, die durch sein Tun oder Unterlassen oder durch von ihm hinzugezogene Dritte verursacht werden.
- Der Kunde und der Teilnehmer schützt The Hague Party Pubcrawl vor allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden, die diesen Dritten entstehen und die vom Kunden oder Teilnehmer auf der Grundlage einer vorherigen Festlegung getragen werden.
ARTIKEL 14. BESCHWERDEN
- Stellt der Teilnehmer einen Mangel bei der Vertragserfüllung fest, muss er dies so schnell wie möglich dem Mitarbeiter des Veranstalters melden, damit dieser eine angemessene Lösung finden kann. Wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird und die Qualität der Veranstaltung oder Aktivität beeinträchtigt, muss er so schnell wie möglich dem Veranstalter oder Vertreter von The Hague Party Pubcrawl vor Ort gemeldet werden.
- Wird die Beschwerde vor Ort nicht zufriedenstellend behandelt, kann sie spätestens 14 Tage nach Beendigung des Arrangements oder der Aktivität per E-Mail beim Veranstalter eingereicht werden.
- Jeglicher sonstiger Anspruch, wie auch das Recht zur Kündigung des Vertrages, erlischt bei Nichtdurchführung der Vermittlung oder Tätigkeit bei rechtzeitiger Mitteilung der Nichtdurchführung der Vermittlung oder Tätigkeit.
- Die Erhebung einer Reklamation befreit den Auftraggeber nicht von der vereinbarten Zahlungspflicht.
ARTIKEL 15. ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN
Auf alle Vereinbarungen zwischen The Hague Party Pubcrawl und der anderen Partei findet niederländisches Recht Anwendung.
ARTIKEL 16. URHEBERRECHT, GEWERBLICHES EIGENTUM
1. The Hague Party Pubcrawl behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die es gemäß dem Urheberrechtsgesetz hat.
2. Gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte von The Hague Party Pubcrawl konzipiert oder etabliert
Programme, Aufgaben, Ideen, Aktivitäten gehören nur The Hague Party Pubcrawl ohne weitere Genehmigung.
ZUSÄTZLICHE REGELN UND BESTIMMUNGEN Kneipentouren
- Alle Teilnehmer sind während unserer Kneipentouren für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit verantwortlich. Die Organisatoren von The Hague Party Pubcrawl tun ihr Bestes, um die Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer an allen Orten zu gewährleisten, die The Hague Party Pubcrawl während einer Veranstaltung besucht. Dennoch kann The Hague Party Pubcrawl nicht für gefährliche oder unvermeidbare Situationen während der Teilnahme an einer Kneipentour verantwortlich gemacht werden, The Hague Party Pubcrawl schließt die Möglichkeit nicht aus, dass während einer Kneipentour ein gewisses Risiko besteht. Alle Teilnehmer stimmen diesem potenziellen Risiko zu und sollten nur freiwillig und auf eigenes Risiko an unseren Kneipentouren teilnehmen.
- The Hague Party Pubcrawl erlaubt den Teilnehmern, alkoholische Getränke nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko zu konsumieren. The Hague Party Pubcrawl bittet die Teilnehmer, sich mit der Menge des vom Teilnehmer konsumierten Alkohols auseinanderzusetzen, und The Hague Party Pubcrawl kann keine Verantwortung übernehmen, wenn Teilnehmer übermäßig trinken, was zu Schäden, Krankheiten, Verletzungen oder zum Tod führt.
- Alle Teilnehmer müssen ihre eigenen körperlichen und geistigen Grenzen und Einschränkungen berücksichtigen, bevor sie an einer unserer Kneipentouren teilnehmen. Teilnehmern, die schwanger sind oder unter körperlichen Beschwerden leiden, wird dringend von der Teilnahme an einer unserer Kneipentouren oder Veranstaltungen abgeraten und sie sind verpflichtet, die Organisatoren von The Hague Party Pubcrawl vor der Teilnahme an einer unserer Kneipentouren oder Veranstaltungen über ihren Zustand zu informieren.
- Alle Teilnehmer am The Hague Party Pubcrawl müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um an den Kneipentouren oder anderen Veranstaltungen teilnehmen zu können. Als Altersnachweis werden nur offizielle Dokumente akzeptiert. Akzeptierte Dokumente sind: Pässe, Führerscheine, Personalausweise. Nicht akzeptable Ausweisdokumente sind: Kopien offizieller Dokumente, Studentenausweise und andere Ausweisdokumente, die nicht von der Regierung ausgestellt wurden.
- Alle Tickets für eine der Kneipentouren oder Veranstaltungen von The Hague Party Pubcrawl müssen im Voraus über die Website gekauft werden. Tickets, die über Distributoren (Hotels, Hostels, Unterkünfte, Online-Verkauf, Eventagenturen etc.) erworben wurden, können an den Treffpunkten zu Beginn der Kneipentour bzw. Veranstaltung gültig gegen ein Bändchen eingelöst werden.
- Es ist den Teilnehmern nicht gestattet, ihre gekaufte Eintrittskarte nach dem Kauf bei einem Vertriebspartner zu ändern oder zu stornieren. Unter der Voraussetzung, dass die Eintrittskarte direkt über die Website bezogen wird, können Tickets umgetauscht oder erstattet werden, wenn The Hague Party Pubcrawl die Erlaubnis dazu erteilt.
- The Hague Party Pubcrawl hat das Recht, eine Kneipentour oder Veranstaltung aus irgendeinem Grund nicht fortzusetzen oder zu beenden. Wenn eine Kneipentour oder Veranstaltung nicht beginnt oder fortgesetzt wird, kontaktiert The Hague Party Pubcrawl die Ticketverkäufer und erstattet Tickets oder ersetzt sie nach eigenem Ermessen.
- The Hague Party Pubcrawl hat das Recht, Kneipentouren und Veranstaltungen ohne Zustimmung der Teilnehmer anzupassen und zu ändern, einschließlich der Änderung anderer Pubs und anderer Routen. Im Falle einer Anpassung einer Kneipentour verwendet The Hague Party Pubcrawl ähnliche Pubs und Routen, aber The Hague Party Pubcrawl übernimmt keine Verantwortung für Vorfälle, die durch diese Anpassungen verursacht werden.
- The Hague Party Pubcrawl ist nicht verantwortlich für das Verhalten der Teilnehmer während einer Kneipentour oder Veranstaltung und hat das Recht, Teilnehmer vor oder während der Kneipentour abzulehnen oder von der Teilnahme auszuschließen aus Gründen wie: übermäßiger Alkoholkonsum, Ungehorsam, Aggression, Beleidigungen , asoziales Verhalten. Im Falle eines Ausschlusses von der Teilnahme vor oder während einer The Hague Party erstattet Pubcrawl keine Tickets und The Hague Party Pubcrawl ist nicht verantwortlich für Kosten, die dem Teilnehmer durch den Vorfall entstehen.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass The Hague Party Pubcrawl (seine Organisatoren, Mitarbeiter, Lieferanten, Kartenverteiler und Vertreter) nicht für Ansprüche verantwortlich sind, die von Dritten aufgrund der Handlungen oder des Verhaltens des Teilnehmers erhoben werden. Für Verluste oder Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet allein der Teilnehmer.
- Alle Kneipen, Restaurants und Clubs, die The Hague Party Pubcrawl angeschlossen sind, behalten sich das Recht vor, Teilnehmer aus jeglichen Gründen abzulehnen oder zu entfernen, einschließlich übermäßigen Alkoholkonsums, Ungehorsams, Aggression, Beleidigungen, asozialem Verhalten. The Hague Party Pubcrawl übernimmt keine Verantwortung im Falle einer Ablehnung oder Entfernung durch einen unserer Partner und erstattet in diesem Fall keine Tickets.
- The Hague Party Pubcrawl akzeptiert keine Buchungen von Gruppen von 25 oder mehr Personen des gleichen Geschlechts, mit Ausnahme von privaten Kneipentouren.
- Die Kneipentouren von The Hague Party Pubcrawl beginnen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Bei zu wenigen Reservierungen werden die Teilnehmer vorab informiert und erhalten das Geld für die Eintrittskarte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
- The Hague Party Pub Crawl wird während der Kneipentouren Foto- und Videomaterial erstellen und dieses als Werbematerial für eigene Zwecke verwenden.
TakemeoutEvents VOF Datum: 11.01.2022